Dienstag, 8. April 2014

Schreinermeister für Quereinsteiger: Erstes Examen

Heute war das erste Examen im Themenbereich Fachrechnen. Vorbereitet habe ich mich nicht, in den Abendkursen war ich aber durchaus bei der Sache. Es sollte gereicht haben, aber das Resultat kommt erst in 6 Wochen. Für die 2 Teile, Fachrechnen und Kalkulation, hatten wir jeweils 2 Stunden Zeit. Insgesamt also 4 Stunden auf einem recht unbequemen Stuhl vor einem viel zu niedrigen Pult hocken und versuchen konzentriert zu bleiben. Ich bin es eher gewohnt nach Belieben Kaffeepausen einzulegen aber damit war auch nix! Nach dem Examen wurden natürlich Ergebnisse verglichen und wie könnte es als Geschäftsmann anders sein: Mein Möbel war das Teuerste ;-).

Jetzt ist aber erst einmal 6 Monate Pause und die werde ich genüsslich nutzen um wieder mehr Zeit in der Werkstatt zu verbringen. Der Ausstieg aus dem Geschäft hat auch schon begonnen. Dort verbringe ich seit 1ten April nur noch 4 Tage die Woche. Ein bis zwei Tage die Woche beansprucht meine neue IT-Dienstleistungs-Firma und somit komme ich jetzt wieder in etwas menschlichere Wochen-Arbeitszeiten.

Der Werkstattschrank bekommt noch eine Arbeitsplatte und dann kommt noch ein abschließender Beitrag über das abgeschlossene Werkstatt-Konzept.

In einem der nächsten Beiträge gibt es etwas ganz Neues und für mich recht Ungewöhnliches, nämlich ein schnelles Projekt! Ein Büro(-Tisch) der an einem Feierabend machbar ist und "brauchbar" ausschaut (meinte jedenfalls meine Frau, die es nicht recht glauben konnte, dass ich auch mal schnell arbeiten kann).

Bis gleich ...

4 Kommentare:

  1. Guten Abend Herr Koch
    Ich habe eine frage bezüglich des Quereinstiegs.
    Welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen, ich vermute Sie haben nicht extra einen Gesellenbrief als Tischler nachgemacht? !

    Vielen Dank für die hoffentlich baldige Antwort

    Mit freundlichen Grüßen
    Tobias Kluge

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    1. Hallo Tobias,

      Bei uns ist es so geregelt, dass man ohne Gesellenbrief aber mit mindestens Abitur direkten Zugang zur Weiterbildung zum Meister hat. Die Zulassung zur Endprüfung, d.h. das praktische Examen mit Meisterstück und Handprobe, erfolgt aber nur mit mindestens einjähriger Berufserfahrung oder wird individuell ausgehandelt. Ganz ohne praktische Erfahrung wird es aber wohl kaum jemand schaffen.

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  2. Sehr geehrter Herr Koch. Ich habe einen etwas längeren Leserbrief verfasst der leider Die Kommentarfunktion übersteigt. Ich hoffe dass dieser Brief an Sie bei ihnen beachtung findet. Gerne würde ich ihn per Email ihnen zukommen lassen. Wie lautet die Email - Adresse?

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Märzen

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